Der Hochschullehrgang „Frühe sprachliche Förderung“ bietet ausgebildeten Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen eine professions-, wissenschafts- und praxisorientierte Qualifizierung. Dies beinhaltet die Kompetenz, Sprech- und Sprachstandsfeststellungen durchzuführen. Gleichzeitig erhalten sie praxisorientiertes und handhabbares Wissen, das sie dazu befähigt, gezielte sprachliche Fördermaßnahmen zu gestalten. Durch dieses fundierte Wissen und die erlernten Methoden können sie die Sprachentwicklung der Kinder gezielt unterstützen und ihre Kompetenzen in der Praxis erfolgreich anwenden.
Ziel
Sprachliche Fähigkeiten bilden eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn. Daher zählt die Stärkung der Sprachkompetenz bereits ab dem frühen Kindesalter zu den wichtigsten Zielen unseres Bildungssystems. Um allen Kindern gerechte Bildungschancen zu ermöglichen und den Übergang in die Grundschule erfolgreich zu gestalten, soll die notwendige Entwicklung der deutschen Sprache, sei es als Erst- oder Zweitsprache, durch einen professionellen und gezielten Umgang mit Sprachen gefördert werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass jedes Kind die sprachlichen Voraussetzungen für seinen weiteren Bildungsweg erlangt.
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen, Volksschullehrerinnen und Volksschullehrer, Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer, Lehrende an BAFEPs (Unterrichtsgegenstände: Pädagogik, Didaktik, Praxis oder Deutsch) sowie Übungskindergartenpädagoginnen und -pädagogen.
Dauer, Umfang und Studienorganisation
Der Hochschullehrgang Frühe sprachliche Förderung umfasst drei Module zu je 2 ECTS-Anrechnungspunkte und dauert ein Semester.
Zulassungsvoraussetzungen und Reihungskriterium
- Abgeschlossenes Lehramtsstudium.
- Abgeschlossene Berufsausbildung der Elementarpädagogik bzw. Sozialpädagogik.
- Im Dienst stehende Lehrer:innen an einer BAfEP (in den Bereichen Übungskindergarten, Didaktik, Praxis, Pädagogik und Deutsch).
Gemäß Rahmencurriculum werden Lehrerinnen und Lehrer an Volks- und Sonderschulen bevorzugt aufgenommen.
Für den Fall, dass aus Platzgründen nicht alle Zulassungsbewerber:innen zum Hochschullehrgang zugelassen werden können, entscheidet die ausführende Organisationseinheit (Leitung des Hochschullehrganges) über die Reihung. Als Reihungskriterium gilt der Zeitpunkt der Anmeldung.
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