Der Hochschullehrgang „Alltagsintegrierte Sprachförderung“ zielt darauf ab, Sprachentwicklungsprozesse von Kindern systematisch und gezielt zu fördern. Dabei umfasst der Lehrgang Maßnahmen, die sowohl universelle als auch präventive Funktionen erfüllen. Diese Maßnahmen richten sich an alle Kinder und basieren auf bewusst gestalteten, sprachanregenden Interaktionen. Zudem orientieren sie sich am individuellen Sprachstand der Kinder, um deren Entwicklung optimal zu unterstützen.
Ziel
Absolventinnen und Absolventen des Hochschullehrgangs erwerben praxisorientiertes Wissen und Kompetenzen auf Basis sprachwissenschaftlicher, entwicklungspsychologischer und elementarpädagogischer Erkenntnisse. Dadurch können sie sprachliche Förderung gezielt und effektiv im gesamten Bildungsalltag umsetzen. Ein zentraler Schwerpunkt liegt in der Professionsentwicklung, bei der die Student:innen ihr (Sprach-)Handeln reflektieren und aktiv gestalten. Gleichzeitig entwickeln sie sprach- und entwicklungsförderliche Interaktionsangebote, die ebenfalls wesentliche Inhalte des Lehrgangs sind. Um die prozessorientierte Qualifizierung weiter zu fördern und den Praxistransfer zu sichern, wird ein begleitendes Coaching angeboten. Dieses unterstützt die Studierenden in ihrer professionellen Entwicklung.
Zielgruppe
Der Hochschullehrgang richtet sich an ausgebildete Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen sowie qualifizierte Personen, die in einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung tätig sind.
Dauer, Umfang und Studienorganisation
Der Hochschullehrgang weist bei 6 ECTS-AP eine Studiendauer von einem Semester auf. Die Höchststudiendauer beträgt zwei Semester.
Zulassungsvoraussetzungen und Reihungskriterium
- Abgeschlossene Ausbildung zur Elementarpädagog:in.
- Reife- und Befähigungsprüfung und die Absolvierung des Hochschullehrgangs „Frühe sprachliche Förderung“.
- Aktives Dienstverhältnis nach § 52f (2) HG 2005.
- Erweiterte Zielgruppe lt. Erlass:
Qualifizierte Personen, die in einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung tätig sind.
Für den Fall, dass aus Platzgründen nicht alle Zulassungsbewerber:innen zum Hochschullehrgang zugelassen werden können, entscheidet die ausführende Organisationseinheit (Leitung des Hochschullehrganges) über die Reihung. Als Reihungskriterium gilt der Zeitpunkt der Anmeldung.
Foto © iStock.com, lostinbids